Artykuły

Tom 310 (2009)

Jeszcze o institorze i o actio institoria

Ireneusz Żeber

Strony: 29 - 45

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Abstrakt

Nochmals über den Institor und actio institoria

Der Verfasser widmet seine Aufsatz dem Institor im antiken Rom sowie den aus dessen Rechtshandlungen entstandeden Klagen. Die musterhafte Gestalt eines Institors ist die Person, der man die Führung eines Kauflandes tabernae praepositus anvertraut. Institor konnte aber auch jedermann werden und war es auch, dem die Führung irgendeiner wirtschaftlichen Tätigkeit über tragen wurde. Die Berufung des Institors in der Form der praepositio erfolgte durch den Familienvater pater familias bzw. den Geschäftseigentümer dominus negotii. Der Berufene praepositus musste sich selbstverständlich des Vertrauens des Berufenden erfreuen. Der Machthalter war für die Verpfl ichtungen der Institoren verantwortlich. Er haftete in vollem Umfange in solidum auf Grund der action institoria, der action quasi institoria, der action ad exemplum institoriae. Der diesbezüglichen prozessualen Problematik wird hierbei die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet.