Artykuły

Tom 305 (2008)

Metoda opracowania i koncepcja kodeksu zobowiązań z 1934 roku

Strony: 79 - 94

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Abstrakt

Die Bearbeitungsmethode und Konzeption des Schuldrechtsbuches aus dem Jahre 1934

Das mit Verordnung des Präsidenten der Republik Polen vom 27. Oktober 1933 mit Gültigkeit vom 1. Juli 1934 eingeführte Schuldrechtsbuch war ein Werk der polnischen Kodifikationskommission. Es wurde ins Französische und Deutsche übersetzt. Als Hauptschöpfer sollte man ansehen: den Nestor der polnischen Zivilisten und Professor der Lemberger Universität Ernest Till, dessen Schüler Roman Longchamps de Bérier, ebenfalls Professor der Lemberger Universität, den Rechtsanwalt und Lehrbeauftragten an der Freien Polnischen Universität in Warschau Dr. Ludwik Domański, sowie den Rechtsanwalt und stellvertretenden Professor für Zivilrecht der Warschauer Universität Henryk Konic. Der Aufsatz analysiert die mit der Idee des selbständigen Funktionierens des Schuldrechtsbuchs verbundenen Probleme und seiner relativen Unabhängigkeit vom Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie die Problematik der fremden Einflüsse und eigenen Lösungen, der inneren und äußeren Gliederung, auch der Idee einer Sozialisierung des Schuldrechts und die Abkehr von dem im römischen Recht vorherrenschen Grundsatz des individuellen Willens. Der Autor weist nach, dass das Schuldrechtsbuch in seiner Konzeption und in den Bestimmungen einerseits die zivilistische, auf römischem Recht basierende Tradition berücksichtigte, andererseits aber auch die Postulate der Sozialisierung des Schuldrechts, damit das polnische Gesetzbuch nicht schon bald nach der Einführung als veraltert angesehen wird. Das Schuldrechtsbuch war eine hervorragende Errungenschaft der Kodifikationskommission sowie ein bedeutsamer Beitrag zur Entwicklung der polnischen und europäischen Gesetzgebung im Bereich des Schuldrechts.