Artykuły

Tom 305 (2008)

Zasada servitutibus civiliter utendum est w prawie rzymskim i w polskim prawie cywilnym

Joanna Ożarowska-Sobieraj

Strony: 239 - 248

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Abstrakt

Der Grundsatz servitutibus civiliter utendum est im römischen Recht und im polnischen Zivilrecht

Das im Aufsatz behandelte Problem stellt einen der römischen Grundsätze vor, die in Bezug auf die Dienstbarkeiten herrschend waren. Der Grundsatz servitutibus civiliter utendum est hat universellen Charakter, denn er betrifft sowohl die Grunddienstbarkeiten wie die persönlichen Dienstbarkeiten. Informationen über dieses Prinzip sind in den alten Quellen zu finden, vor allem im Text von Celsus, in dem die Weisung enthalten ist, dass man eine dienstbare Sache mit Achtung der Rechte ihres Eigentümers nutzen soll, d.h. in einer Weise, die ihm möglichst wenig die Nutzung der Sache erschwert, bei gleichzeitiger Achtung des festgesetzten Rechtsrahmens. Im Aufsatz werden die Texte behandelt, die den Grundsatz servitutibus civiliter utendum est betreffen. Die Charakteristik der ausgewählten Fragmente bezweckt die Vorstellung der unterschiedlichen Anwendung des Grundsatzes, seiner Bedeutung, wie z.B. der Text von Paulus aus dem 6. Buch des Kommentars Ad Sabinum, der die Belehrung enthält, dass bei der Ausübung der Dienstbarkeit die Lage des Nachbars nicht zu vergessen ist. Der Grundsatz findet auch heute seinen Platz im polnischen Zivilrecht und zwar im Art. 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der seinen Inhalt und seine Übermittlung ausdrückt. Seine Präsenz beweist u.a. die Tatsache, dass er im Schrifttum in seiner originellen lateinischen Version angesprochen wird.