Artykuły

Tom 305 (2008)

Studia nad finansami publicznymi municypium Irni. Kontrola i odpowiedzialności za zarządzanie środkami publicznymi

Bronisław Sitek

Strony: 359 - 368

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Abstrakt

Studien über die öffentlichen Finanzen des Munizipium Irni. Die Kontrolle und Verantwortung für die Verwaltung öffentlicher Mittel

Die Organisation der Manzipien im westlichen Teil des Römischen Reiches war eine Nachbildung der verfassungsrechtlichen Lösungen, die in der republikanischen Epoche in Rom ausgearbeitet wurden. Zu den Problembereichen, die mit dem Funktionieren der Munizipien verbunden waren, gehörte die Organisation der Verwaltung öffentlicher Finanzen. Ihre Verfügung durch die Munizipalbeamten, vor allem den Duumvirus, den Ädilen oder Quästor, sowie Personen, die zufällig in ihren Besitz gelangten z.B. Ausführende öffentlicher Arbeiten, war verrechnungspflichtig. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung seitens des Disponenten öffentlicher Mittel machte die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen diese Person notwendig. Die Befugnisse der Munizipalbeamten bei der Untersuchung dieser Sachen reichten nur bis zur Summen von 1000 Sesterzien. Bei höheren Summen war im Streitfall der Provinzstatthalter zuständig. Ein wichtiges Element in der Kontrolle der öffentlichen Finanzen war die Schaffung von Sachverständigern – praedes, die die Funktion eines Kontrolleurs bzw. Inspekteurs, oder nach der Gegenwartssprache eines Auditors ausübten. Diese praedes waren Spezialisten der Finanzanalyse, sie waren daher zur Einsicht in die Rechnungen des Munizipium und die Anfertigung eines Protokolls über den Stand der öffentlichen Finanzen der Stadt verpfl ichtet. Dieses Protokoll wurde von den Dekurionen bestätigt und konnte als Grundlage für die Einleitung der Finanzstrafverfahren dienen.