Artykuły

Tom 311 (2010)

Korektura prawa na sejmach okresu bezkrólewia 1632 roku oraz na sejmie koronacyjnym 1633 roku

Włodzimierz Kaczorowski

Strony: 161 - 173

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Abstrakt

Korrektur des Rechts während der Sejms in der Zeit des Interregnums 1632 und während des Krönungs-Sejms 1633

Das Hauptziel dieser Bearbeitung ist die Darstellung der Korrektur des Rechts auf den Sejms in der Zeit des Interregnums 1632 nach dem Tod von Zygmunt III. Wasa, beim Fehlen des Königs – des ersten tagenden Standes, der Quelle aller Macht, als die Organisation des Staates eines außerordentlichen Charakters war. Anders als in der Zeit des Regnums, übernahm der in einer Konföderation organisierte Landadel die Macht. Die Funktion des Staatsoberhauptes übernahm der Primas, er rief Sejmiks und folgende Sejms ein: den Convocations- Einberufungs-, die Konföneration bildenden, die Femegerichte ernennenden, den Zeitpunkt und den Ort der Wahl bestimmenden Sejm und den Wahlsejm, der das extra orbitam legum egzorbitancje und die pacta conventa bestimmte sowie den König wählte. Das Interregnum wurde endgültig durch die Krönung von Władysław IV. Wasa und den Krönungs-Sejm von 1633 beendet. Während des Sejms von 1633, an dem Władysław IV. Wasa zum König gewählt wurde, wurde auch ein Beschluss über die Korrektur des Rechts im Großfürstentum Litauen gefasst. Man ernannte dabei die Richter am Gerichtshof und beschloss zwei Verfassungen betreffend das Justizwesen. Nach der ersten Verfassung war das Landesgericht sąd ziemski erneut für die Sachen zuständig, die die Landgüter in der Erbherrschaft der Städte betrafen sowie jegliche Berufungen die an den Krongerichtshof Trybunał Koronny überwiesen wurden. Nach der zweiten Verfassung waren Berufungen an post curiam Gericht sąd zadworny gegen die Urteile des Krongerichtshofes verboten.