Artykuły [1063]

Tom 18 (2010)

WSPÓŁPRACA RFN I FRANCJI W ZAKRESIE OCHRONY ŚRODOWISKA

Strony: 83 - 100

Abstrakt

ZUSAMMENARBEIT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND FRANKREICHS IM BEREICH DES UMWELTSCHUTZES

Das Ziel der Zusammenarbeit des vereinigten Deutschlands und Frankreichs im Bereich des Umweltschutzes war die Übermittlung des Signals an die internationale Umgebung, dass beide Länder ihre Kräfte bei der Bekämpfung der Probleme des Umweltschutzes auf bilateraler, europäischer und internationaler Ebene vereinigen wollen. Im Vergleich mit den anderen Bereichen der Zusammenarbeit zwischen Paris und Bonn/Berlin: Sicherheitspolitik, militärische und wirtschaftliche Probleme, Jugend- oder Kulturaustausch, schien die Umweltschutzpolitik zum Zeitpunkt der Wende in der Geschichte Deutschlands und Europas kein wesentlich wichtiges Gebiet der bilateralen Kooperation zu sein.
Die Gründung 1989 des Deutsch-Französischen Umweltrates sollte den zweiseitigen Kontakten eine neue Anregung geben und stärker die Interessen des sich vereinigenden Deutschlands mit der Politik Frankreichs verbinden.
Die Aufgaben des Rates umfassten vier Bereiche: 1. Beeinfl ussung der Formen der Politik des Umweltschutzes in beiden Ländern; 2. Untersuchung der bilateralen ökologischen Probleme mit dem Schwerpunkt: Probleme des Grenzgebietes; 3. Beratung der Regierungen in Paris und Bonn/ Berlin in Sachen der Politik des Umweltschutzes der Europäischen Gemeinschaften und auf internationalem Tätigkeitsfeld; 4. Entwicklung von gemeinsamen Initiativen im Bereich der internationalen Politik des Umweltschutzes.
In den Jahren 1990–2009 organisierte der Rat 16 Treffen, in denen die Probleme in bilateralem und internationalem Ausmaß untersucht wurden. Im Rahmen der letzten berührten die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich Probleme der Verhandlungen von Verträgen im Bereich des Klimaschutzes und der biologischen Vieltfalt, sie bestimmten ihre Hilfstätigkeiten in Afrika. Die zweite Gruppe der Probleme umfasste die zweiseitige Kooperation im Ausmaß des Grenzgebietes, besonders betreffend das Gebiet des Oberen Rheins und der Unterbringung der Industrieanlagen. Wenn es um die inländischen Probleme der Politik des Umweltschutzes geht, tauschten beide Länder ihre Bemerkungen bezüglich der einzelnen Branchen z.B. Abfallwirtschaft, Straßen- und Schienenverkehr sowie nuklearische Sicherheit aus. Die ökologischen Probleme in der Europäischen Union bildeten den folgenden Bereich der französisch-deutschen Konsultationen, der auf direkte Weise, mit Hilfe der in der Gemeinschaft gebildeten Rechtsbestimmungen, das Funktionieren beider Staaten beeinflusst. Die Konsultationen im Rahmen des Umweltrates ermöglichten der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich die Ausarbeitung eines gemeinsamen Standpunktes gegenüber der Vorschläge der europäischen Einrichtungen, als auch das Initiieren von neuen Projekten und Bestimmung von Handlungen, die von ihnen auf dem Forum der EU während ihrer Präsidentenschaft eingeleitet wurden.
Im 21. Jahrhundert wurden die Handlungen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes zum Gegenstand des leidenschaftlichsten Interesses der Politiker auf höchster Ebene beider Länder.
In Zusammenhang mit dem zunehmenden Interesse an neuen sg. grünen Technologien sowie an erneubarer und nuklearer Energetik, sah man eine Chance auf die Stärkung der internationalen Position Deutschlands und Frankreichs. Die Promovierung einer neuen Einstellung zu den ökologisch-technologischen und energetischen Problemen in der Europäischen Union sollte beiden Ländern internationale Anerkennung als den Führern der wirtschaftlich- technologischen Umwan dlungen bringen.
Die Einführung einer nachhaltigen Entwicklung, die Klimapolitik und die energetische Sicherheit sind Themen, die während der bilateralen Konsultationen seit 2003 berührt werden.
In den strategischen Dokumenten, die die weitere Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen betreffen Gemeinsame Erklärung 2003, Agenda 2010 und in Sondererklärungen über das Klima und die Energie, betonen Paris und Berlin die Notwendigkeit der Stärkung ihrer Zusammenarbeit in diesen Bereichen. Diese wurden zu den wichtigsten Themen sowohl der deutschen Präsidentenschaft, als auch der französischen Präsidentenschaft im Rat der Europäischen Union in den Jahren 2007 und 2008. Die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich teilten sich die Arbeit an der Sicherung der politischen Unterstützung für die führenden Projekte ihrer Präsidentenschaft: Plan „3 X 20%“ sowie Energieklima — Paket. Sie gaben sich alle erdenkliche Mühe, dass unter ihrer Leitung die Europäische Union die Rolle des Führers und des verantwortlichen Schauspielers der zwischenstaatlichen Beziehungen im Bereich des internationalen Umweltschutzes spielte.
Zwanzig Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer wandelte sich der Umweltschutz aus einem Nebenproblem der zweitseitigen Kooperation in einen der wichtigsten Bereiche der führenden Zusammenarbeit Frankreichs und Deutschlands um. Beide Staaten, die in der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts am freundlichen Wettbewerb um den Titel des Führers der Europäischen Union teilnehmen, wenn es um die Einleitung der proökologischen Lösungen in der Wirtschaft und Industrie geht, spielen eine führende Rolle auf dem europäischen und internationalen Tätigkeitsfeld, das bewusst durch gemeinsam vereinbarte Stellungnahmen sowie Projekte befestigt wird. Umweltschutz und Ökologie bilden nämlich für die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich einen der bereits wenigen Bereiche, in dem sie die Rolle des tatsächlichen Führers in Europa spielen können.
Der Misserfolg der klimatischen Verhandlungen, die im Dezember 2009 in Kopenhagen stattfanden, kann für die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich zum Antrieb für die Vertiefung der Kooperation im Bereich des Umweltschutzes und ihrer Verstärkung auf dem Forum der EU werden.