Artykuły [1063]
Das Konz ept der Vereinigung Berlins und Brand enburgs
Die Vereinigung Berlins und Brandenburgs stellt einen Teil der deutschen Länderneugliederung dar. Über die Einführung der Neugliederung des Bundesgebietes wird seit den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland diskutiert. Diese Diskussion brachte jedoch lediglich die Gründung 1952 des Landes Baden-Württemberg. Die Debatte zu der notwendigen Verbindung Berlins und Brandenburgs wurde mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 und somit der Eingliederung dieser zwei Länder sowie der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und des Mecklenburg- Vorpommern in das Bundesgebiet gestartet.
Den Ansporn Maßnahmen zu treffen, die auf die Gründung eines gemeinsamen Landes abzielten, gab Art. 5 des Einigungsvertrages. In diesem Vertrag wurde empfohlen, in das Grundgesetz Bestimmungen einzuführen, die ermöglichen würden, die Fusion aufgrund eines zwischen Berlin und Brandenburg zu schließenden Vertrages zu realisieren. Empfehlungsgemäß hat die im November 1991 gegründete Gemeinsame Verfassungskommission das Grundgesetz um Art. 118a ergänzt. Somit gab es die verfassungsrechtliche Grundlage zur Fusion beider Länder unter Anwendung eines vereinfachten Verfahrens.
Auf der Berliner und Brandenburger Ebene überlegte über die Fusion die im April 1991 gegründete Gemeinsame Regierungskommission. In ihrem Bericht empfahl sie, dass der Berliner Senat und die Regierung Brandenburgs ihre Zustimmung zu der Vereinigung geben und unverzüglich Gespräche über den Inhalt entsprechender Vereinbarung aufnehmen. Die am 18. Februar 1993 aufgenommenen Verhandlungen endeten mit einem Kompromiss, der in Form der Arbeitsfassung des Vertrages über die Fusion Berlins und Brandenburgs, der den beiden Landesparlamenten zur Entscheidung übergeben wurde.
Der Vertrag bestimmte den Namen des neuen Landes Berlin-Brandenburg, seine Hauptstadt Potsdam und die Bedingungen seiner Ratifizierung die Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten beider Parlamente und die Zustimmung in parallelen Volksentscheiden der Berliner und Brandenburger Bürger. Der Vertrag sah zwei mögliche Fusionsdaten vor: 1999 oder 2002. Die Vertragsparteien wurden darüber hinaus verpflichtet eng in den für die Fusion wichtigen Bereichen zusammenzuarbeiten hier insb. in der Budgetpolitik und Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung. Der Vertrag sah auch die Berufung einer Regierungs- und parlamentarischen Vereinigungskommission sowie die Herausarbeitung eines Entwurfes des Grundgesetzes vor, für die Bestätigung dessen die Zweidrittelmehrheit beider Landesparlamente und die in Volksentscheiden geäußerte Zustimmung der Bürger erforderlich war. In den neuen Landtag sollten bestimmungsgemäß langfristig 150 Abgeordnete kommen, wobei das Parlament um Überschussmandate ergänzt werden konnte.
Die Volksentscheide über die Gründung des Landes Berlin-Brandenburg fanden am 5. Mai 1996 statt. Berlin, bei der Frequenz von 57,8% und der Stimmenmehrheit von 53,6% stimmte für die geplante Fusion. In Brandenburg, bei der Abstimmungsbeteiligung von 66,38%, betrug das Ergebnis lediglich 36,57%. Es entschied darüber, das Gründungskonzept eines gemeinsamen Landes zu verwerfen und auf eine unbestimmte Zukunft zu verschieben.
Der Hauptgrund, weshalb die Brandenburger den Entwurf abgelehnt haben, lag vor allem in der Angst vor der nächsten Wiedervereinigung und ihren negativen Folgen: vor der sozialen Marginalisierung nach dem Treffen mit den reicheren Berlinern und vor der wirtschaftlichen sowie politischen Dominanz des Fusionspartners. Die fehlende Unterstützung der Vereinigung war auch mit der großen Verschuldung Berlins verbunden und somit dem Widerwillen, an ihrer Rückzahlung teilnehmen zu müssen. Mitspielen konnten hier auch die alten Vorurteile und Ressentiments der Brandenburger im Bezug auf den großstädtischen Nachbarn die z.B. mit dem Nachkriegsaufbau der DDR-Hauptstadt u.a. auf Kosten der ostdeutschen Städte verbunden waren.
2010 begann eine neue Etappe der Diskussion über die Gründung des gemeinsamen Landes. Die Initiative ging diesmal von der Seite der Potsdamer SPD, die auch von den Brandenburger Grünen und Wirtschaftskreisen beider Länder unterstützt wurde. In den neusten Fusionsplänen wird über eine weitere Volksabstimmung 2013 zusammen mit den Bundestagswahlen, Potsdam als die künftige Hauptstadt, die Gründung eines neuen Bundeslandes und den für 2014 geplanten Wahlen in den gemeinsamen Landtag gesprochen.
Ob Berlin und Brandenburg in der Zukunft Eins wird, hängt weiterhin vom Willen der Bürger beider Bundesländer und von der Qualität der Zusammenarbeit ihrer politischen Eliten ab. Die vorsichtige Stellungnahme des Brandenburger Premierministers, Matthias Platzeck SPD zu der Fusion und die steigende Verschuldung Berlins sind jedoch kein gutes Zeichen für die Realisierung des Projektes.