Artykuły [1063]

Tom 19 (2011)

Wizerunek głównych zbrodniarzy wojennych w służbie denazyfikacji Niemiec

Paulina Burzyńska

Strony: 149 - 168

Abstrakt

Das bild der Hauptkriegsverbrecher im Dienste der Entnazifizierung Deutschlands

Das Wesen des gegen die Hauptkriegsverbrecher geführten Verfahrens, das am 20. November 1945 vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg eingeleitet wurde, lag darin, das ganze System des Dritten Reiches zu verurteilen. Es war auch ein wichtiges Instrument zur Erfüllung des bereits in der Potsdamer Erklärung genannten Vorhabens, die ganze deutsche Gesellschaft zu resozialisieren. Die durch die deutsche konzessionierte Presse geführte gründliche Informationskampagne betraf den Verlauf des Verfahrens und die dabei veröffentlichten Informationen über das Verbrecherische des Hitlerregimes, das durch die in dem Gerichtssaal anwesenden 21 Hauptangeklagten vertreten war. Das in den Zeitungsartikeln präsente Bild der Angeklagten sollte das soziale Bewusstsein gestalten und das beeinflussen, wie der Nürnberger Gerichtshof, das Wesen des Nazismus und seine Verbrechen wahrzunehmen waren. Auf diese Weise wurde dieses Bild zum Bestandteil der durch die Alliierten geführten Politik der Resozialisierung und Entnazifizierung der deutschen Gesellschaft. In dem untersuchten Zeitraum galten die Angeklagten als Personifikation dessen, was am System des Dritten Reiches verbrecherisch war. Nach der Besatzungspolitik der westlichen Alliierten dienten die detaillierten und umfangreichen Berichte, die unstrittige Schuld der Angeklagten für die Vorbereitung und Führung des Zweiten Weltkrieges zu zeigen und dadurch der deutschen Gesellschaft die richtigen Verantwortlichen für die schlechte Lage des Landes nach seiner Niederlage zu präsentieren. Einerseits erschienen in der Presse blamierende und ironische Artikel, die dazu dienten, den Kult vollständig zu vernichten, den die prominenten Nazis während ihrer 12-jährigen Regierung genossen. Andererseits waren die Angeklagten in den sehr emotional geladenen Beschreibungen, die unter dem Eindruck des in Nürnberg vorgestellten Beweismaterials entstanden sind, dämonisiert und entmenschlicht. Begründet scheint dabei die Fest- stellung zu sein, dass die Entscheidung, ihnen die ganze Schuld für alle Verbrechen zu geben, bei den durchschnittlichen Bürgern jedoch zu einem umgekehrten Ergebnis als erwartet geführt hat. Anstelle eines Mitverantwortungsgefühls für die Unterstützung der Hitlerpolitik keimte das Gefühl der Trennung von der „unmenschlichen Führung“. Man brauchte nicht mehr, sich mit ihren Verbrechen zu identifizieren und es entstand das Gefühl der Aufteilung in „Deutsche“ und „Nazis“. Über diese Erscheinung schrieb bereits 1945 alarmierend „Der Tagesspiegel“: „[…] mit jedem Dokument, das durch den Kläger vorgelegt wird, verschwindet der nächste Schandfleck auf der Seele des durchschnittlichen Deutschen, und wenn die Galerie von Göring bis hin zum Keitel schwarz wie die Tinte zu sein scheint, wirft der durchschnittliche Deutsche so einen Schein, wie der romantische Vollmond über der Burg in Heidelberg”.
Die in der russischen und amerikanischen Besatzungszone Deutschlands publizierten Artikel hatten gemeinsam, die Angeklagten vollkommen herabzusetzen, ihnen jegliche menschliche Eigenschaften abzusprechen, die unstrittige Schuld für die Verbrechen gegen die Welt und das deutsche Volk zuzuweisen und somit eine klare Grenze zwischen den „Deutschen“ und den „Verbrechern“ zu ziehen. Das Nürnberger Urteil führte jedoch zu grundsätzlichen und deutlichen Antagonismen. In den Artikeln, die in der Presse der russischen Besatzungszone erschienen, begann man die Angeklagten für das Symbol der internationalen Verschwörung der Militaristen, Faschisten und Nationalisten zu halten, die immer noch eine nicht abgewandte Gefahr darstellt und der sich lediglich die Sowjetunion widersetzen konnte. Das Abbild der Hauptkriegsverbrecher wurde in der Presse zu einem Mittel im politischen und ideologischen Kampf zwischen West- und Ostdeutschland, der sich mit der Zeit verschärfte.