Artykuły [1063]

Tom 22 (2014)

Od konfederacji państw kantonów do federacji autonomicznych wspólnot. Kształtowanie się państwa szwajcarskiego

Tadeusz Branecki

Strony: 11 - 22

Abstrakt

VON DER KONFÖDERATION DER STAATEN KANTONE BIS ZU EINER FÖDERATION VON UNABHÄNGIGEN GEMEINSCHAFTEN.DIE GESTALTUNG DES SCHWEIZERISCHEN STAATES

Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist ein ziemlich kleiner Bundesstaat in Westeuropa. Er gliedert sich in 26 „politisch unabhängige Gemeinschaften eines beschränkten Staatswesens“, Kantone genannt. Der Anfang des neuzeitlichen Bundesstaates datiert auf die Bundesverfassung von 1848, die Wurzeln des schweizerischen Staatswesens reichen jedoch viel tiefer in die Vergangenheit.
Die ersten Bündnisse der unabhängigen kleinen Staaten Kantone begannen auf diesen Gebieten im 12. Jahrhundert zu entstehen. Sie waren ad hoc zum Schutz gemeinsamer Interessen in Konflikten und Streitigkeiten meistens in Vermögenssachen geschlossen. Im 13. Jahrhundert entstand das erste Bündnis eines festen Charakters, das seinen Mitgliedern gemeinsamen Schutz vor der Dominanz der Habsburger geben sollte. Es wird verschieden in der Zeit gesetzt zwischen 1240 und 1273 und die bis heute erhaltenen Dokumente deuten auf seine „Erneuerung“ am 1.08.1291 hin. Drei Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden haben damals die Alte Eidgenossenschaft gegründet. In den folgenden Jahrhunderten schlossen sich diesem Bündnis weitere Kantone an und Anfang des 16. Jahrhunderts waren es bereits 13. Das Bündnis gliederte sich aus dem Heiligen Römischen Reich im Jahr 1499 aus und seine formelle Anerkennung auf internationaler Ebene erfolgte nach dem Westfälischen Frieden von 1648.
Die Alte Eidgenossenschaft hatte damals keine festen und gemeinsamen Machtorgane und die bestehende Tagsatzung stellte lediglich eine internationale Konferenz der Kantonevertreter dar. Dieser Stand dauerte bis zum Jahr 1798. Damals haben die schweizerischen Revolutionäre mit der militärischen Unterstützung Frankreichs die Helvetische Republik — einen einheitlichen und unteilbaren Staat — gegründet. Die erste schweizerische Verfassung Helvetische Verfassung hat den Kantonen lediglich die Rolle der Verwaltungseinheiten eingeräumt.
Nach 5 Jahren des französischen Protektorats, angesichts der Unruhen, bewaffneter Handlungen und der Staatsstreiche, hat Napoleon den Schweizern die Mediationsakte Acte de médiation aufgezwungen, die teilweise das konföderative Modell des Staates wiederhergestellt hat. Der Bundesvertrag von 1815 hat die Schweiz noch mehr in Richtung der Alten Eidgenossenschaft bewegt.
Die systempolitische Reform und die Anfänge des modernen Bundesstaates datieren auf 1848. Die neue Bundesverfassung führte in die Verfassungsordnung die Institution der Volksabstimmung und die Dreiteilung der Macht die Zweikammer-Bundesversammlung, der Bundesrat und das Bundesgericht ein. Die weitere Verfassung von 1874 war sehr oft novelliert, sie beschloss u.a. die Institution der Bürgerinitiative 1891 und gab den Frauen das Wahlrecht 1971.
Der gegenwärtige schweizerische Staat arbeitet auf Basis der Bundesverfassung vom 18.04.1999, die den Bundescharakter des Staates erweitert und gefestigt hat.