ARTYKUŁY [182]

Tom 25 (2017)

Związek Polaków „Zgoda” w RFN wobec polsko-niemieckiego traktatu o dobrym sąsiedztwie

Strony: 77 - 92

Abstrakt

BUND DER POLEN IN DEUTSCHLAND „ZGODA“ E.V. UND DER DEUTSCH-POLNISCHE NACHBARSCHAFTSVERTRAG

Der am 17.04.1991 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit wurde sehr schnell zum wichtigsten Vertrag in der Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen. Erwartet durch die politische, wirtschaftliche und soziale Welt sowohl in Polen als auch in Deutschland, war er nach seiner Unterzeichnung und Ratifizierung oft bewertet und durch verschiedene Institutionen beider Staaten kommentiert.
Eine der Organisationen, die dieses Dokument kommentierte, war der Verein der Polen in Deutschland „Zgoda“, der im Jahre 1950 in der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde. Sie hatte die größte Mietgliederzahl – der Bundesbürger polnischer Abstammung. In 113 Gruppen Gro­mady wirkten Chöre, Tanzgruppen, Frauengruppen und Sprachschulen für die polnische Sprache. Ein wichtiges Mittel, Kontakt mit der polnischen Sprache aufrechtzuerhalten, war auch die durch den Verein herausgegebene Wochenzeitung „Głos Polski“, die Informationen über das Leben der Organisation, Nachrichten aus Polen und Deutschland lieferte sowie politische, soziale und Themen aus der Wirtschaft ansprach. Die Aufrechterhaltung der Kontakte mit dem Vaterland war auch durch die Tatsache erleichtert, dass der Verein praktisch zum Monopolist im Bereich der Visa-Vermittlung für die Reisen nach Polen und vor allem bei der Gewährung von Ermäßigungen durch die polni­schen Konsulate bei dem pflichtigen Währungsaustausch wurde.
Der Beitrag entstand auf Basis von „Głos Polski“ — dem am Sitz des Vereins in Reckling­hausen herausgegebenen Presseorgan des Vereins und der Dokumentation von „Zgoda“, die nach der Auflösung der Organisation im Jahre 2013 im Archiv für soziale Bewegungen, AfsB in Bochum aufbewahrt wird. Anhand der Archivalien und der Presse können das Verhältnis von „Zgoda“ zu dem Vertrag von 1991 und die mit ihm verbundenen Erwartungen sowie die Proben verfolgt werden, den Vertrag für die Erfüllung der Satzungsaufgaben zu nutzen.
Im Hinblick auf die Vorbereitungen der Vertragsunterzeichnung im Jahre 1991 wurden viele Zeilen dem Vertrag über die endgültige Anerkennung der Grenze an der Oder und Lausitzer Neiße gewidmet, der im November 1990 unterzeichnet wurde. Besonders die deutsche Vertragspartei hat die beiden Dokumente als unzertrennlich behandelt, wovon die Ratifikation durch den Bundestag am gleichen Tag, am 16.01.1992 zeugt.
Die in Polen wohnende deutsche Minderheit galt für den Bund der Polen „Zgoda“ im Kontext des deutsch-polnischen Vertrages als die wichtigste Frage. Die Mitglieder des Bundes beklagten sich, dass die Deutschen in Polen für eine Minderheit erklärt wurden, und die Polen in Deutschland nur eine nationale Gruppe darstellten, die, schlimmer noch, nicht alle sich aus dem Vertrag ergebenden Vorteile genutzt hat. Im Falle der polnischen Gemeinschaft in Deutschland hat „Zgoda“ hervorge­hoben, dass es sich nicht darum handelt, der Minderheit Rechte zu gewähren, sondern diese wieder­herzustellen, denn die Polen in Deutschland, vor dem Zweiten Weltkrieg in der Zahl von 1,2 Mio. und jetzt von über 2 Mio., verfügten über diese Rechte. Diese Argumente dienten vor allem dazu, bei deutschen Behörden Finanzmittel für die „Polnischen Häuser“ in Recklinghausen und in Bochum und Erhaltung von 14 polnischen Chören, mehreren Sprachschulen, Tanz- und Gesanggruppen, Bi­bliotheken und Lesesälen zu gewinnen. Trotz dieser Unbequemlichkeiten gaben die Bundmitglieder zu, dass der Vertrag eine große Rolle für die deutsch-polnische Annäherung spielte und die gute Nachbarschaft die internationale Position beider Staaten positiv beeinflusste, was für Polen, Anwärter auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft und in der NATO, besonders wichtig war.
Der Vertrag wurde auch bei der Diskussion über die Eigentumsprobleme auf den Gebieten in Polen, die vor dem Krieg Deutschland gehörten, erwähnt. „Zgoda“ erinnerte, dass diese Frage in dem Vertrag nicht geregelt wurde.
Die Aktivität des Bundes „Zgoda“ bezogen auf den deutsch-polnischen Vertrag von 1991 fällt auf die Jahre 1989–2001, also ab dem Zeitpunkt der Gestaltung neuer Verhältnisse bis zum 10. Jah­restag der Unterzeichnung des Dokumentes. Die ersten Jahre das sind wirkungslose Bemühungen, die Polen in Deutschland für eine nationale Minderheit nach den Grundsätzen zu erklären, die für die deutsche Minderheit in Polen galten. Die Organe des Bundes haben mehrere Male auf das in die­sem Bereich in den deutsch-polnischen Beziehungen fehlende Gleichgewicht hingewiesen. Schuld dafür gaben sie der polnischen Regierung und der „Wspólnota Polska“, einem Verein, der sich um die polnische Gemeinschaft auf der ganzen Welt kümmerte, nachdem die Gesellschaft Towarzystwo Łączności z Polonią Zagraniczną „Polonia“ aufgelöst wurde. Im Rahmen seiner Bestrebungen, die polnische Minderheit für eine nationale Minderheit zu erklären, hat der Bund „Zgoda“ seine Anträge direkt an die Organe der Bundesregierung gerichtet, sie blieben jedoch erfolglos.
Wenn die Frage der Erklärung für eine nationale Minderheit für ein Prestigeziel gehalten wer­den kann, so erscheint die Feststellung als begründet, dass die Beschaffung von Finanzmitteln für „Zgoda“ von grundsätzlicher Wichtigkeit war. Die Petitionen in dieser Sache richtete man an diverse polnische und deutsche Institutionen, oft mit Erfolg. Da die Einnahmen aus den Mitgliederbeiträgen und aus der Tourismustätigkeit immer kleiner wurden, gab es Finanzmitteldefizite für die Satzungs­tätigkeit und insbesondere für die Herausgabe von „Głos Polski“. Diese Tatsache hat schließlich dazu geführt, dass die Organisation im Jahre 2013 aufgelöst wurde.