Artykuły

Tom 305 (2008)

Wobec dekodyfikacji: tradycja romanistyczna i prawo kanoniczne

Franciszek Longchamps de Bérier

Strony: 179 - 188

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Abstrakt

Angesichts der Dekodifikation. Die romanistische Tradition und das kanonische Recht

Von den zwei Traditionen des europäischen Rechts, die jahrhundertelang den Gegenstand der Rechtslehre an den Universitäten bildeten, hat die kanonistische Tradition den Vorrang gegenüber der romanistischen bewahrt, da sie weiterhin geltendes Recht ist. Die romanistische Tradition wird zu den gegenwärtigen Regelungen als unpassend angesehen, u.a. wegen der fehlenden Kodifikationserfahrung. Nach den zwei Kodexen des 20. Jahrhunderts könnte man annehmen, dass das kanonische Recht kodifiziert sei. Man betrachtete diese als das letzte Wort in der Entwicklung des Rechts, daher bemühten sich auch die Kanonisten, modern zu sein. Vieles zeigt jedoch, dass die Päpste zwar 1917 und 1983 die Kodexe promulgierten, die kanonistische Tradition jedoch den Kodifikationsgedanken im Grunde genommen nur oberflächlich angenommen hatte: de facto eigentlich nicht, und man könnte sich sogar streiten, ob de iure. Gewiss wollte die Kirche die Kodifikation nutzen und machte tatsächlich von ihr Gebrauch. Im Zeitalter der Dekodifikation, wo man sich um modische Begründungen nicht bemühen muss, lohnt es sich etwas anders auf die Erfahrungen des kanonischen Rechts zu schauen. Dank diesem ist ersichtlich, dass auch das römische Recht nicht ohne Bedeutung für die gegenwärtigen Lösungen und dem heute geführten Rechtsdiskurs bleibt.