Artykuły

Tom 305 (2008)

Kontynuacja oikos w Atenach

Strony: 331 - 341

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Abstrakt

Die Kontinuation des oikos in Athen

Das athenische Substantiv oikos bedeutete in seinem breitesten Kontext eine durch gemeinsame Abstammung, Ahnen- und Familiengötterkult sowie ausgearbeitete und vermehrte Vermögenswerte gebildete Personengruppe. Das so verstandene oikos war nicht nur die Grundlage der sozialen Einigkeit der athenischen polis, aber auch der wirtschaftlichen und rechtlichen Ordnung des Staates. Daher war die athenische Rechtsordnung auf die Kontinuation der Vermögens- und Personaleinigkeit des oikos eingestellt. Oikos konnte so lange bestehen, wie lange es Personen gab, die ein Weiterleben der Familie sowie die Pflege des Familienkults und der Bräuche versprachen. Die Athener schufen also ein System rechtlicher Regulierungen, die das Fortbestehen des oikos sicherten. Seine Kontinuation sollten vor allem die in einer vollberechtigten Ehe geborenen Söhne, die Vormundschaftseinrichtung für männliche Mündel epitrope, sowie die Gesetzgebung betreffend die einzige Erbin epikleros sichern. Beim Fehlen natürlicher Nachkommen wurde die Fortdauer des oikos durch die Gesetzgebung für Adoption eispoiesis und das oikos des entrechteten Erben oikos éremos gesichert.