Artykuły [1063]

Tom 17 (2009)

50 LAT NIEMIECKIEGO TOWARZYSTWA SPOŁECZNO-KULTURALNEGO NA DOLNYM ŚLĄSKU

Ewa Waszkiewicz

Strony: 273 - 281

Abstrakt

50 JAHRE DES DEUTSCHEN SOZIAL-KULTURELLEN GESELLSCHAFT IN NIEDERSCHLESIEN

Der Artikel enthält synthetische Wirkungsgeschichte der Deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaft in Breslau Niederschlesien in den Jahren 1957-2007.
Im Jahre 2007 feierte die Gesellschaft sehr festlich das Jubiläum – der 50-te Jahrestag ihrer Existenz. Einige Deutsche, die in Niederschlesien nach dem Jahr 1945 geblieben waren, hatten Jahre lang keine Möglichkeit zur Kultivierung eigener Kultur und Sprache. Erst der Grenzvertrag vom 1950 zwischen der Volksrepublik Polen und der Deutschen Demokratischen Republik ermöglichte die Gründung der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache. Das Tauwetter vom Oktober 1956 und die Änderung in der Einstellung der Machthaber der Volksrepublik Polen waren der Anfang der Besserung und der Stabilisierung der gesellschaftlich-kulturellen Situation.
Im Jahre 1957 wurde Deutsche Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Woiwodschaft Breslau mit Sitz in Waldenburg registriert.
Die Tätigkeit der Gesellschaft war sehr vielfältig – man veröffentlichte eine deutsche Zeitung, führte Ballettgruppen oder Musikgemeinschaften für Kinder, kümmerte sich auch materiell um alte und einsame Personen.
Die Ausrufung des Kriegzustandes im Jahre 1981 brach die Tätigkeit der Gesellschaft unter, die nach seinem Ende wieder zum Leben berufen wurde.
Die Wende Polens, Berliner Mauerfall und die Vereinigung zwei deutscher Staaten waren die Anregung zur verstärkten gesellschaftlich-kulturellen Aktivität der Deutschen in Niederschlesien.
Im Jahre 1991 wurde Deutsche Sozial-Kulturelle Gesellschaft mit Sitz in Breslau registriert. Eigenständige Gesellschaften entstanden in Liegnitz und in Hirschberg.
Die Verleihung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft erweitere bedeutend die Möglichkeiten der Tätigkeit. Der Vertrag zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Deutschen als die in Polen bewohnte Volksminderheit anerkannt wurden, eröffnete den Weg zur zwangslosen Kultivierung eigener kultureller Identität.
Das Gesetz vom 6. Januar 2005 über Volks- und Ethnischminderheiten und Regionalsprache wurde ein beständiger Garant des polnischen Staates, der sich zur Schutz deutscher Minderheit und Unterstützung ihrer kultureller Identität verpflichtete.