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BRAUCHT DEUTSCHLAND EINE LÄNDERNEUGLIEDERUNG?
Die Neugliederung des Bundesgebiets stellt seit mehreren Jahren eine wichtige Herausforderung für die Bundes- und Landesregierungen in der Bundesrepublik dar. Trotz einer im Grundgesetz formulierten Verfassungsauftrag betreffend die einzuführende Reform, haben sich die politischen Entscheidungskräfte dessen noch nicht angenommen, das komplexe Umwandlungsprogramm zu realisieren. Mit Erfolg endeten lediglich die Bemühungen, den südwestlichen Teil Deutschlands territorial neu zu gliedern. Nach der durchgeführten Fusion von drei Bundesländern Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Südbaden und Gründung von Baden-Württemberg 1952 sind bereits 60 Jahre vergangen. Ist jetzt nicht die Zeit gekommen, um die Diskussion über die Zweckmäßigkeit der Idee der Neugliederung des Bundesgebiets wieder aufzunehmen?
Die erneute Aufnahme der Gespräche zur Territorialreform ist vor allem aus dem Grund zu erwägen, dass sich die finanziellen Verhältnisse zwischen den reichen und weniger vermögenden Ländern verschärfen. Der Streit entfaltet sich aufgrund des sog. Länderfinanzausgleiches, im Rahmen dessen eine Unterstützung der Länder, deren Steuereinnahmen pro Bürger höher sind, als der für den Bund angenommene Mittelwert, der den Ländern zuteil wird, die unterhalb dieses Wertes liegen. Die Zahler sind zur Zeit lediglich drei Länder: Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Das aktuell geltende System, in dem die Nutznießer der Zuwendungen überwiegen, wird durch die Regierungen in München, Stuttgart und Wiesbaden für nicht gerecht gehalten. Eine Lösung für się könnte in der Fusion der bestehenden Länder zu größeren Einheiten der Gebietsteilung liegen.
Bei der Aufnahme der Diskussion über die Neugliederung des Bundesgebiets sollte man sich dessen bewusst sein, dass die Reform sowohl Vorteile als auch Nachteile nach sich zieht. Die „reichen“ hoffen, dass die einzuführende Neugliederung die Senkung der Zahl der potenziellen Nutzniesser der Zuwendungen im Rahmen des Länderfinanzausgleiches ergeben wird. Vor allem ist jedoch anzunehmen, dass die Fusionen zur Minimierung der Diskrepanz zwischen den Bundesländern auf der wirtschaftlichen Ebene führen werden. Das endgültige Ergebnis dieser Umwandlungen soll in der Minderung der finanziellen Belastungen der Bundesländer-Zahler liegen.
Langfristig gesehen kann die Reform, die das ansteuert, die Bundesländer in wirtschaftlich dynamische Einheiten umzuwandeln, das Fungieren des ganzen Bundessystems positiv beeinflussen. Die weniger reichen Bundesländer unterstützten bisher, für das Wohlwollen der Bundesregierung, ihren immer größeren Einfluss auf die Gesetzgebung. Aufgrund der Übertragung der weiteren Bereiche der Befugnisse den höheren Ebenen näherte sich Deutschland dem Modell eines unitarischen Bundestaates. Wird die Minderung der wirtschaftlichen Ungleichheiten der reformierten Bundesländer Wirklichkeit, wird es keine Begründung mehr geben, die Kompetenzen des Bundes weiter zu verbreiten.
Für einen weiteren Vorteil der Neugliederung des Bundesgebiets ist die erhoffte Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Bundesländer zu halten, die wiederum zum Durchbruch der Antagonismen zwischen den mehr und weniger reichen Bundesländern führen kann. Werden die Zahler im Rahmen des Länderfinanzausgleiches zu dem Schluss kommen, dass ihre Unterstützung die Entwicklungsdistanz zwischen ihnen und den Nutzniessern ausgleicht, werden sie wahrscheinlich dazu neigen, die Belastungen weiter zu tragen. Die Überwindung der Entwicklungsdiskrepanz zwischen den Bundesländern sollte auch im Interesse des Bundes liegen. Gemäß dem Einigungsvertrag ist er verpflichtet, einheitliche Lebensbedingungen im ganzen Land aufrechtzuerhalten. Die bestehenden wirtschaftlichen Ungleichheiten unter den Bundesländern begünstigen keineswegs die Erfüllung dieser Aufgabe.
Die Reduzierung der Zahl der Bundesländer wird auch eine Rationalisierung der Ausgaben auf Landesebene bedeuten. Die Ersparnisse werden sich z.B. aus der Abschaffung der Landesverwaltung ergeben. Die territoriale Neugliederung kann auch dazu beitragen, dass die Probleme der Metropolenregionen gelöst werden. Einige davon, obwohl wirtschaftlich und infrastrukturell kohärent, sind durch Grenzen geteilt. Diese ungünstige Situation kann geändert werden, indem im Rahmen der Grenzverlaufkorrektur diese Metropolen Teile eines größeren Gebietes werden. Die Fusionen werden auch dazu beitragen, die Gefahr der Wirtschaftskrisen in kleinen Bundesländern zu mindern. Diese Gefahr ergibt sich in ihrem Fall nicht selten daraus, dass sie auf ein oder einige Industriebereiche orientiert sind. Negative Folgen einer Krise wird dann nicht nur das dadurch betroffene Bundesland zu spüren bekommen, sondern auch andere, insbesondere die Zahler im Rahmen des Länderfinanzausgleiches.
Mit der Realisierung der Neugliederung des Bundesgebiets sind auch potentielle Gefahren verbunden. Die Fusionen werden nicht nur die Auflösung einzelner Länder, sondern auch die Marginalisierung der Städte bedeuten, die den Status einer Landeshauptstadt verlieren würden. Hinsichtlich der neugegründeten Einheiten kann dagegen auch vorkommen, dass ihre politische Präsenz unterschätzt wird. Es ist nämlich anzunehmen, dass die Zahl ihrer Stimmen im Bundesrat kleiner wird, als die fusionierten Länder separat hätten. Die Verbindung von Gebieten mit unterschiedlichem wirtschaftlichem Entwicklungsgrad kann darüber hinaus eine große Herausforderung für diese Länder darstellen, die in der Übergangszeit ihren Wohlstand mit dem schwächeren Teil der Fusion werden teilen müssen.
Meines Erachtens sind die mit der Durchführung der Neugliederung der Bundesgebiets verbundenen Vorteile größer, als die mit diesem Vorhaben verbundenen Gefahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Reform in der nächsten Zeit eingeführt wird, finde ich eher gering, da der überwiegende Teil der politischen Klasse dagegen ist; in der Änderung des status quo sieht sie nämlich eine Bedrohung für ihre partikulären Interessen.