Artykuły [1063]

Tom 20 (2012)

Ukraina w niemieckiej koncepcji „Nowej Polityki Wschodniej” Unii Europejskiej

Strony: 97 - 116

Abstrakt

UKRAINE UND DIE DEUTSCHE IDEE DER „NEUEN OSTPOLITIK” DER EUROPÄISCHEN UNION

Die im November 2005 gegründete „Große Koalition” wurde in Kiev mit großen Erwartungen begrüßt. Man rechnete vor allem mit der Annahme der politischen Idee der Zustimmung zu den Bemühungen der Ukraine betreffend die Integration mit NATO und der EU. Man rechnete mit der Einschränkung der bisher in der deutschen Politik herrschenden Tendenz, die Ereignisse auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion durch das Prisma der Interessen Russlands und der eventuellen Gefahren für die deutsch-russische „strategische Partnerschaft” zu sehen. Große Erwartungen waren auch mit der Möglichkeit verbunden, dass Ukraine die endgültige Bestätigung ihrer Anwartschaft auf die EU-Mitgliedschaft erhält. Die deutschen Politiker sprachen jedoch lediglich über eine mögliche Annäherung der Ukraine an die Strukturen der Union und die Vorstellung der „europäischen Perspektive”, und nicht über die Mitgliedschaft selbst. Das bedeutete, dass die Integration zur Vertiefung der demokratischen Prozesse in der Ukraine führen und ihr die Übernahme gesamteuropäischer Werte, die sich aus den gemeinsamen Kulturtraditionen ergeben, erleichtern sollte. Sie sollte jedoch keinen Weg zur schnellen Mitgliedschaft darstellen. Bald zeigte sich, dass die deutsch-ukrainischen Verhältnisse zur Zeit der Regierung der „Großen Koalition” an ihrer Dynamik verloren haben und die Stellung der Bundesverwaltung gegenüber den Integrationsbestrebungen Kievs grundsätzlich mit dem Standpunkt der Regierung des Kanzlers Gerhard Schröder übereinstimmte. Das Interesse der Ukraine an der Zusammenarbeit mit Berlin sank ebenfalls. Die Änderung der bundesdeutschen Regierung, obwohl sie keinen eindeutigen Verzicht brachte, die Probleme von Osteuropa durch das Prisma Russlands zu sehen, hat jedoch einigermaßen die pro-russischen Tendenzen eingeschränkt. Ein eigentümliches Beispiel dieser Sachlage war die deutsche Idee der Neuen Ostpolitik der Europäischen Union, die durch den deutschen Außenminister — Frank-Walter Steinmeier im September 2006 vorgestellt wurde. Sie nahm die Form einer Strategie an, die Ziele der Außenpolitik der EU im Verhältnis zu den nach dem Zerfall der Sowjetunion entstandenen Staaten setzte sowie die Formen der Zusammenarbeit und die Art ihrer Verbindung mit den EU-Strukturen bestimmte. Ihre Grundsätze sollte die deutsche Regierung eigenständig während der deutschen EU-Präsidentschaft einführen. Möglichkeiten, die sich im Rahmen der Neuen Ostpolitik öffneten, die sog. Europäische Nachbarschaftspolitik Plus, wurden zum Interessengegenstand der Ukraine. Die Einführung ihres Integrationscredo — „politische Vereinigung und wirtschaftliche Integration” anstrebend, suchte się nach optimalen Wegen zu ihrer EU-Mitgliedschaft. Im Endeffekt unternahm die ukrainische Verwaltung zahlreiche diplomatische Schritte, die darauf zielten, Berlin zu ihren Rechten zu überzeugen. Besonders wichtig war das im Hinblick auf die für die erste Hälfte 2007 geplanten Verhandlungen des neuen, erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Ukraine. Schließlich wurde die Neue Ostpolitik jedoch nicht durchgesetzt. Sie erweckte zahlreiche Vorwürfe, darunter auch der Kanzlerin Angele Merkel, dass sie die Interessen Russlands auf dem Gebiet der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten zu stark berücksichtigt. Die ihren Bestandteil darstellende Europäische Nachbarschaftspolitik Plus, die eine Diversifi zierung der „östlichen” und „südlichen” Komponente der europäischen Nachbarschaftspolitik voraussetzte, wurde darüber hinaus sehr stark durch die Europäische Kommission eingeschränkt. Der Zusammenbruch der Idee der Neuen Ostpolitik und die Ablehnung der Möglichkeit, Ukraine eine reale Mitgliedschaftsperspektive zu geben, hatten zur Folge, dass die Kiev-Brüssel Verhältnisse im Rahmen der Verhandlungen eines neuen erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens bestimmt werden sollten, das die Gründung einer gemeinsamen Freihandelszone und die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit, des Gerichtswesens und der Gesetzlichkeit voraussetzte. Der Vertrag, heute Assoziierungsabkommen genannt, wurde bis dato weder unterzeichnet noch durch die beiden Parteien ratifi ziert.