Artykuły [1063]

Tom 20 (2012)

Proces Artura Greisera przed Najwyższym Trybunałem Narodowym w świetle prasy polskiej

Strony: 139 - 152

Abstrakt

DER ARTUR GREISER PROZESS VOR DEM OBERSTEN LANDESGERICHTSHOF AUS DER PERSPEKTIVE DER POLNISCHEN PRESSE

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Polen ein Sonderstrafgericht — der Oberste Landesgerichtshof — ins Leben gerufen. Seine Aufgabe bestand in der Urteilsfi ndung über die Kriegsverbrecher. Der erste Angeklagte des Obersten Landesgerichtshofes war der Gauleiter des Reichsgaues Wartheland, der ehemalige Senatspräsident der Freien Stadt Danzig, Artur Greiser. Er wurde der Taten zum Nachteil des polnischen Staates und seiner Bürger angeklagt. Der Prozess, der vom 22.06. bis zum 09.07.1946 in Posen lief, erweckte ein breites Interesse der obersten polnischen Staatsgewalt und der Öffentlichkeit. Die Titelseiten der polnischen Zeitungen informierten über die zweiwöchigen Verhandlungen. Besonders genaue Berichte brachten die „Rzeczpospolita”, „Życie Warszawy” und „Głos Wielkopolski”. Nach den Pressekommentaren war es deutlich, dass das Ziel des Prozesses war, an das verbrecherische Hitlersystem zu erinnern und die deutsche Gefahr in der Zukunft hinzuweisen. Die polnische Staatsanwaltschaft bemühte sich, Greiser die Schuld aufgrund des internationalen und des Landesrechts zu beweisen. Der ganze Prozess lässt sich in einige Etappen aufteilen. In der ersten wollte die Staatsanwaltschaft zeigen, dass der Reichsgau Wartheland kein Bestandteil des III. Reiches, sondern ein Besatzungsgebiet war. Das sollte die Urteilung über den Angeklagten durch das polnische Gericht begründen. Bezug genommen wurde dabei u.a. auf den deutsch-polnischen Nichtangriffspakt von 1934, das Den Haag Abkommen von 1907 und die Gesetzgebung des Völkerbundes. Der weitere Teil des Prozesses betraf die Verbrechen des Angeklagten gegen die Zivilbevölkerung und die Juden. Die Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Beweise für die Rechtsbrüche des Besatzers im Reichsgau Wartheland in den Jahren 1939-1945 vorgestellt. Während der 11 Tage der Gerichtsverhandlung wurden 70 Personen als Zeugen vernommen. Zum größten Teil wurden sie durch die Staatsanwaltschaft geladen. Die Version der Verteidigung vertra- ten lediglich der zivile Vertreter von Greiser — August Jaeger und einige Dienstleute Greisers. Auch die Mitgliedschaft des Angeklagten in der Nationalsozialistischen Partei wurde durch die Staatsanwaltschaft zu einer Verbrechertätigkeit gerechnet. Die Verteidigung gegen die vorgestellten Vorwürfe blieb während des ganzen Prozesses konstant. Der Angeklagte behauptete, er sei keine Person, die auf der Zentralebene die staatlichen Maßnahmen bestimmte. Sich selbst bezeichnete Greiser als eine der wenigen Personen der höheren NSDAP-Leitungskräfte, der es an der deutsch-polnischen Vereinigung lag. Nach der Version des Angeklagten erfüllte er lediglich seine Pfl ichten, die sich aus dem damals geltenden Recht ergaben und führte die Anweisungen seiner Vorgesetzten aus.
Der Oberste Landesgerichtshof hat der Verteidigungslinie des Angeklagten nicht stattgegeben. Artur Greiser wurde der ihm vorgeworfenen Verbrechen für schuldig erklärt und zum Tode verurteilt. In der Begründung wurde auf die Auslegung des Rechts hingewiesen, nach der für unrechtmäßige Handlungen sowohl die Befehlshaber als auch diejenigen verantwortlich sind, die den Befehlen folgen. Betont wurde, dass der Reichsgau Wartheland als ein Untersuchungsgebiet für neue Entscheidungen und Verwaltungsverordnungen galt, die mit der Zeit in den anderen Reichsgebieten eingeführt waren. Bestätigt wurde die Verantwortung des Angeklagten für die Umsiedlungen der zivilen Bevölkerung, Exterminierung der Juden und die verbrecherische Tätigkeit der Polizei.
Der Greiser Prozess hatte Folgen für die deutsch-polnischen Verhältnisse. Insbesondere wichtig war er für die Position der kommunistischen Gewalt, die eines Faktors bedarf, der die Bevölkerung um eine für alle gemeinsame Gefahr herum konsolidieren könnte. Die aufgebaute Überzeugung von der Gesamtverantwortung der deutschen Nation für die während des Zweiten Weltkrieges begangenen Verbrechen war eine Maßnahme, die man später noch viele Male wiederholte. Die Propagandanutzung des Artur-Greiser-Prozesses war ein der ersten Beispiele derartiger Handlungen.