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Vol. 310 (2009)

Przywilej ziemski Księstwa Oleśnickiego z 1559 r.

Pages: 61 - 69

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Abstract

Das Landesprivileg des Herzogtums Oels aus dem Jahre 1559

Gegenstand des Aufsatzes ist das am 13. November 1559 von Herzog Jan der schlesischen Podiebrad-Dynastie dem Adel des Herzogtums Oels erteilte Privileg. Es war das einzigste Landesprivileg dieses Herzogs und das einzigste nur das Weichbild Oels und Trebnitz umfassende, das später jedoch zu den Privilegien des gesamten Herzogtums Oels einbezogen würde. Es regelte Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit etlichen Institutionen des Landrechtes standen, wie Vermögensverfügungen der Familienobrigkeiten bzw. ihrer Bevollmächtigten, Bestimmung der Mitgift für die Töchter, „Ausrufung” der Übereignungen von Landgütern im Langericht zur Sicherung des Käufers vor Ansprüchen Dritter, Minderjähriger und Ausländer, Vererbunger der Witwen und Mütter. Hervorzuheben ist die Unterstreichung der dominierenden Rolle der erblichen Landgüter nach dem ritterlichen, d.h. polnischen Recht. Die Bestimmungen des Privilegs zeigen eine interessante Rolle des Herzog als den Vater und Behüter aller Landeigentümer. Dieser paternalistische Charakter der herzoglichen Macht im Herzogtum Oels hat seinen Ursprung wahrscheinlich in der Frühzeit Piastenzeit seiner Geschichte. Das behandelte Privileg mit den beigefügten Berichten der Landesältesten über die Gebräuche und die Praxis bei gewissen Rechtsangelegenheiten illustrieren zusätzlich die Art und Weise der Erteilung der Rechtskraft und die allgmeine Anwendung.