Artykuły
Ausnahmezustände und Sondergerichte in Grosspolen in den ersten Jahren nach dem I. Weltkrieg
In den letzten Monaten des I. Weltkrieges entwickelte sich in Grosspolen ein nationaler politischer Konflikt, der mit sozialen Unruhen drohte, die öffenlichte Sicherheit und die Rechtsordnung gefährdeten. Der Ausbruch des offenen militärischen Konfl iktes stellte vor den polnischen Behörden der Provinz die Aufgabe der Sicherung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung. Man versuchte es mit der Einführung von Standgerichten und durch Verschärfung der strafrechtlichen Verantwortung. Als diese Mittel sich als wenig wirksam erwiesen, wurde der Ausnahmezustand nach dem Muster des deutschen Belagerungszustandes eingeführt. Anfang 1920, als Grosspolen in den Machtbereich des polnischen Staates gelangte, wurde für kurze Zeit die Geltung des preussischen Gesetzes über den Belagerungszustand Ernest eingeführt. Während des polnisch-russischen krieges 1920 wurde dem Teilgebietsminister die besondere Vollmacht zum Erlass von Ausnahmeverfügungen erteilt. In der behandelten Zeit waren neben den Ausnahmezuständen auch dem Militär bzw. zivilen Behörden untergeordnete Standgerichte tätig.