Artykuły
Die Unlauterkeitsdelikte im Gesetz von 1926
Der Aufsatz bringt eine Charakteristik der im polnischen Gesetz vom 2. August 1926 zur Bekämpfung der Unlauterkeit vorgesehenen Delikte unter Berücksichtigung der Rechtssprechung der Vorkriegszeit. Der Autor analysiert folgende Delikte: „Eindrang” in die Klientel des Unternehmers, Täuschung der Kundschaft hinsichtlich der Unternehmensbezeichnung, Schädigung des Unternehmers durch rechtswidrige Handlungen, sowie unwahre Angaben der geographischen Warenherkunft.