Artykuły

Tom 305 (2008)

Ius ducale w przywileju Henryka IV Probusa z 1290 roku

Kazimierz Orzechowski

Strony: 231 - 237

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Abstrakt

Das ius ducale im Privileg Heinrichs IV. Probus aus dem Jahre 1290

Alle öffentlichen Lasten und die gesamte territoriale Verwaltung in dem patrimonischen Staat der ersten Piasten bildeten ein System der so genannten onera ius ducalis, wie es in der Fachliteratur bezeichnet wird. Da diese Bezeichnung in den Immunitäts- und Lokationsurkunden des 13. Jahrhunderts nicht benutzt wird, sucht der Autor die genauere Bedeutung des ius ducale, das im großen Privileg Heinrichs IV. Probus für die Breslauer Kirche aus dem Jahre 1290 zum ersten Mal, und dabei sogar dreimal, auftaucht, festzustellen. Er konstatiert hierbei, dass unter diesem Begriff nur die übriggebliebenen Reste der früheren herzoglichen Macht verstanden wurde.