Artykuły

Tom 314 (2012)

Początki polskiego ustawodawstwa z zakresu ochrony wynalazków, wzorów i znaków towarowych w dwudziestoleciu międzywojennym

Strony: 109 - 118

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Abstrakt

Die Anfänge der polnischen Gesetzgebungaus dem Bereich des Erfindungen-, Warenmuster-und Warenzeichenschutzes in der Zwischenkriegszeit

In dem Beitrag wird präsentiert, wie die Gesetzgebung, die den Erfindungen-, Warenmuster- und Warenzeichenschutz in der Zeit der Zweiten Republik Polen betrifft, vor dem Hintergrund der Lösungen der europäischen Rechtsordnungen evaluierte. In der europäischen Gesetzgebung waren am Anfang des 20. Jahrhunderts im Bereich der Erfindungen, Warenmuster und Warenzeichen hauptsächlich zwei Schutzmodelle präsent: das französische romanische, auch Meldungs- oder Registrierungssystem genannt und das amerikanische in Europa germanisches genannt. Sein besonderes Merkmal war u. a. die Voruntersuchung der Erfindung. Der Beitrag ist also ein Versuch, den Weg kurz zu charakterisieren, welchen die polnische Gesetzgebung der Zwischenkriegszeit in diesem Bereich gemacht hat, also angefangen von dem germanischen System der Vorprüfung einer Erfindung nach den Dekreten aus dem Jahre 1919 bis zu den Lösungen, die für das französische Registrierungssystem gemäß der Verordnung von 1928 über den Erfindungen-, Warenmuster- und Warenzeichenschutz typisch waren.