Artykuły

Tom 313 (2011)

Zakaz posiadania niewolników-chrześcijan przez Żydów według Kodeksu Teodozjańskiego

Strony: 29 - 39

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Abstrakt

Das Verbot, christliche Sklaven durch Juden zu besitzen nach dem Codex Theodosianus

Konstantin der Große, der erste römische Kaiser, der das Christentum förderte, unternahm den ersten Versuch, dem entgegen zu wirken, dass Juden Christen als Sklaven besaßen. Die nächsten Kaiser mal stärkten, mal schwächten dieses Verbot. Die rechtlichen Regelungen in diesem Bereich waren mit der Unterdrückung der Sklavenbeschneidung verbunden. Es kann angenommen werden, dass die spätrömischen Herrscher hier an die frühere Praxis anknüpften, nach der die Römer, auch zu den heidnischen Zeiten, der Beschneidung abgeneigt waren. Neben der Hauptfrage der Bearbeitung, greift der Verfasser auch eine allgemeine Reflexion auf, dass die Wiederholung und Modifizierung der rechtlichen Einschränkungen durch die Kaiser für den Historiker das bedeutet, dass Juden in der Spätantike weiter christliche Sklaven besaßen und mit ihnen handelten. Für den Rechtshistoriker bedeutet das Bestehen solcher Einschränkungen und Modifizierungen, dass die besprochene Rechtslage in der untersuchten Zeit bestand und die nacheinander folgenden Herrscher sie vielmehr auf diverse Art und Weise bestätigten. Aus den Überlegungen des Historikers lässt sich somit der Schluss ziehen, dass die kaiserlichen Verbote eher unwirksam waren, die Vorstellung des Rechtshistorikers hebt dagegen die Rechtslage hervor und betont die Entschlossenheit der Herrscher. Zum Schluss bemerkt der Verfasser, dass wenn der Historiker auf das kantsche „Sein” fokussiert, so sucht der Rechtshistoriker eher nach dem Inhalt des „Sollen”.