Artykuły

Tom 313 (2011)

Postępowanie przed sądem polubownym według kodeksu postępowania cywilnego z 1930 roku

Strony: 159 - 177

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Abstrakt

Das Verfahren vor einem Schiedsgericht nach der polnischen Zivilprozessordnung von 1930

Der Verfasser stellt das Verfahren vor dem Schiedsgericht nach polnischer Zivilprozessordnung von 1930 dar, wo die Parteien oder die Schiedsrichter diese Verfahrensweise selbst wählen konnten. Die Regulierungen der poln. Zivilprozessordnung in diesem Bereich waren nicht vollständig, sie beschränkten sich lediglich auf die Fragen, die dem Gesetzgeber als relevant erschienen und in der Praxis die größten Probleme bereiteten. Außer der Bestimmung der Verfahrensweise vor dem Schiedsgericht, der Durchführung des Beweisverfahrens, der Entscheidungsgrundsätze des Schiedsgerichts und der Rechtskraft seines Urteils sowie der Versehung seiner Urteile mit der Vollstreckungsklausel galten deshalb im übrigen Bereich die allgemeinen Vorschriften der polnischen Zivilprozessordnung. Ausgangspunkt dafür, die Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu wählen, war der Wille der Parteien. Er war in der Schiedsvereinbarung festgehalten, die dann den das Verfahren führenden Schiedsrichtern zu übergeben war. Die Möglichkeit, das Schiedsverfahren zu wählen, war ein der markantesten Charakterzüge des Schiedsverfahrens und ein seiner Hauptvorteile. Der Verfasser hat in seinem Beitrag gezeigt, dass diese Vorschriften Quelle zahlreicher Fragen, sie betreffender Stellungnahmen der Vertreter der Rechtslehre und uneinheitlicher Rechtsprechung des Obersten Gerichts waren. Diese Rechtsprechung ist auch ein Beweis dafür, dass die Schiedsrichter der II. Republik Polen die entsprechenden Vorschriften nicht immer korrekt angewandt haben.