Artykuły
Artikel der Landesordnung des Fürstentums Oels vom 29. Juli 1574
Diese Bearbeitung ist ein Versuch, die Umstände der Aufzeichnung, den Inhalt und die Bedeutung der sogenannten Artikel der Landesordnung des Fürstentums Oels vorzustellen. Diese wurden wahrscheinlich am 29. Juli 1574 vom Landtag in Oels im strikten Einvernehmen der Gutsbesitzer und Fürsten der Podiebrader Dynastie sowie der Beteiligung der Kommissare des böhmischen Königs Maximilian II. beschlossen. Geregelt wurden dort einige Institutionen des Landrechts des Fürstentums Öls, die für die hiesigen Gutsbesitzer, vor allem die Ritterschaft Adel, von besonderer Bedeutung waren. Sie betrafen sowohl das private als auch das öffentliche Recht. Eines öffentlichrechtlichen Charakters waren Regelungen, die folgendes betrafen: Subjekte, die zur Schaffung der Landesordnung und seiner Änderung berechtigt waren, formelle Konfirmation der bisherigen Adelsprivilegien, der guten Sitten und alter Rechte durch den Fürsten, Berufung des Landeshauptmannes des Fürstentums, einige ritterliche Dienste, Steuern zum Besten des Fürsten, Kanzleigebühren, Gerichtsordnung und gerichtliches sowie außergerichtliches Verfahren. Eines privatrechtlichen Charakters waren Regelungen betreffend die Art der Aussteuerbestimmung, die Nachlassübernahme durch die Gattin nach Ableben ihres Gatten und der Kinder nach Ableben ihrer verwitweten Mutter, die Haftung für Rechtsmängel der Sachen, Verfügungen über das Vermögen von Todes wegen insbesondere der Testamente. Sie weisen eindeutig auf die durch den hiesigen Adel stark beschränkte Macht der Podiebraden von Oels hin. Wir können somit das Fürstentum als eine Ständemonarchie, mit dem für sie charakteristischen politischen Dualismus, bezeichnen. Die Artikel aus dem Jahre 1574 waren ein entscheidender Moment im Prozess der Aufzeichnung des Landrechts im Fürstentum. Seinen Beginn stellt das Landesprivileg von 1527 dar und fortgesetzt wird er in den Privilegien aus den Jahren 1534 und 1559. Die Krönung dieses Prozesses war 1583 die Beschließung der umfangreichen Landesordnung, die 1610 einer Revision unterlag und in dieser Fassung noch im 19. Jahrhundert die grundlegende Rechtsquelle des Fürstentums Oels war.