Artykuły
Anmerkungen zum Amt des Justizministers im Königreich Polen 1815–1876
Im ersten Teil des Aufsatzes wird auf die Entstehungsgründe der Staatlichen Justizkommission im Königreich Polen hingewiesen. Die ersten Entwürfe werden geschildert, kraft deren das gesonderte Justizministerium das in der Zeit des Warschauer Fürstentums tärig war, aufgelöst und seine Befugnisse an das Oberste Gericht übertragen werden sollten sowie die Gründe, warum auf diese Pläne verzichtet wurde. Im zweiten Teil wird der formell-rechtliche Status des Amtes eines Justizministers besprochen. Damit erhebt sich die Frage seiner Haftung aus der Gegenzeichnung der Akten des Monarchen und des Staathalters sowie der rechtlichen Verantwortung dem Sejm bis 1830 und Kaiser gegenüber. Nach dem Fall des Novemberaufstandes haftete der Justizminister ausschließlich dem Herrscher gegenüber. Besprochen wird auch die Frage der Vertretung eines Justizministers für die Zeit, in der er gestört war, sein Amt auszuüben. Im dritten Teil werden die Kompetenzen des Ministers im Vergleich zu den Berechtigungen der Justizkommission, also die Frage der Monokratie oder Kollegialität der Amtsausübung des zentralen Exekutivorgans kurz besprochen. Abschließend wird festgestellt, dass die Justizkommission nach den Grundsätzen der beschränkten Kollegialität mit stark vereinzelten Berechtigungen des Ministers handelte. Das war jedoch kein bürokratisches System und in der Praxis befolgte man die Trennung der kollegialen und der monokratischen Kompetenzen.