Artykuły
Einige Bemerkungen zu abschließenden Vorschlägen der Kommission zur Verbesserung der Öffentlichen Verwaltung von 1928 bezüglich administrativen Teilung des Staates in Woiwodschaften
In dem Aufsatz wurden die abschließenden Vorschläge der Kommission zur Verbesserung der Öffentlichen Verwaltung besprochen, die die Teilung des Staates in Woiwodschaften betrafen. In den Grundsätzen der Reform wies man ausdrücklich auf die Notwendigkeit hin, eine neue Verwaltungsstruktur einzuführen, die auf einer dreistufigen administrativen Teilung basieren sollte. Geplant war die Zahl der Woiwodschaften von 17 auf 12 zu reduzieren. Die neue Verwaltungsstruktur sollte mit der Teilung für die Zwecke der Sonderverwaltung sowie mit der Gestalt und den Aufgaben der Selbstverwaltung in Einklang gebracht werden. Die künftigen Woiwodschaften sah man als starke wirtschaftliche, kulturelle und intellektuelle Zentren, die auf die unterstellten Kreise einwirken sollten. Die Kommission schlug arbiträr vor, den Grundsatz zu verwerfen, nach dem die Differenzen aufrechterhalten werden sollten, die sich aus der Besatzungsteilung ergaben und die vollständige rechtliche, politische, wirtschaftliche und soziale Vereinheitlichung unserer Gesellschaft erschwerten. Die angestrebte neue woiwodschaftliche Struktur brachte der Staatskasse Einsparungen und erfüllte das verfassungsmäßige Prinzip der Dekonzentration der Macht.