Artykuły

Tom 314 (2012)

Wybór zarządu gminy wiejskiej w Wielkopolsce po uchwaleniu ustawy scaleniowej z 1933 roku

Strony: 141 - 153

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Abstrakt

Die Wahl des Landgemeindevorstandes in Großpolen nach Verabschiedung des Vereinheitlichungsgesetzes im Jahre 1933

Die Wahlen des Gemeindevorstandes, d. h. des Gemeindevorstehers, seines Stellvertreters und der Schöffen waren in der Verordnung des Innenministers vom 6. Dezember 1934 über die Wahlordnung des Gemeindevorstandes in den Woiwodschaften von: Krakau, Lemberg, Pommern, Posen, Stanisławów und Tarnopol geregelt. Die ersten Wahlen der Gemeindevorstände auf dem Gebiet von Großpolen unter der Waltung dieser Verordnung und des Vereinheitlichungsgesetzes fanden im Jahre 1935 statt. Die Wahlen der Mitglieder des Gemeindevorstandes waren durch den Kreisrat angeordnet, dem es oblag, die Durchführung der Wahlen allgemein zu überwachen. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes der Gemeindevorsteher, sein Stellvertreter und die Schöffen waren durch die Gemeindeabgeordneten während einer speziell zu diesem Zweck einberufenen Wahlversammlung gewählt. Zuerst wählten die Gemeindeabgeordneten den Gemeindevorsteher, dann seinen Stellvertreter und die Schöffen. Die Wahlen der Mitglieder des Gemeindevorstandes waren geheim und erfolgten unter Anwendung von Abstimmungskarten.