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Vol. 311 (2010)

Ekscepcje w sprawach kryminalnych. Z badań nad procesem miejskim w przedrozbiorowej Polsce

Marian Mikołajczyk

Pages: 229 - 243

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Abstract

Exzeptionen in Kriminalsachen. Aus den Forschungen über den Städteprozess in Polen vor den Teilungen

Die polnischen Städte hatten bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ihre eigene, besondere Gerichtsbarkeit und ihr besonderes Recht. Am hähfigsten war es das bereits stark modifi zierte Magdeburger Recht. Bei seiner späreren Entwicklung spielte insbesondere die Rechtsliteratur des 16. Jahrhunderts eine große Rolle. In den Arbeiten der früheren juristischen Autoren wurde den Exzeptionen, d.h. den formalen Einwendungen, die die Einstellung des Prozesses oder seine Vertagung bewirken konnten, große Aufmerksamkeit geschenkt. Die Autoren erläuterten jedoch nicht, in welchem Grade man die Exzeptionen im Strafverfahren nutzen konnte. Eine Antwort geben die Untersuchungen der Praxis. Es kann festgestellt werden, dass die Beschuldigten sowie ihre Verteidiger, zumindest in den größeren Städten, diese Verteidigungsform öfters in Anspruch nahmen. Die Exzeptionen betrafen diverse Sachen, manchmal verursachte ihre Einreichung auch einen längeren Rechtsstreit mit der Gegenseite. Über diesen Streit entschied das Gericht. Dies beweist, dass der Kriminalprozess in den polnischen Städten, trotz gewisser Einflüsse der Inquisitionsprozedur, den kontradiktorisch-klagenden Charakter bewahrte.