Artykuły

Tom 310 (2009)

Dwużeństwo bigamia w kodeksach karnych obowiązujących w Drugiej Rzeczypospolitej

Strony: 181 - 195

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Abstrakt

Die Doppelehe Bigamie in den in der Zweiten Polnischen Republik geltenden Strafgesetzbüchern

Der Aufsatz ist den Regelungen der strafrechtlichen Verantwortung des Verbrechens der Bigamie in der Zweiten Polnischen Republik gewidmet. Einführend wird nachgewiessen, dass der Schutz des Grundsatzes der monogamischen Ehe bereits den ältesten Gesetzgebungen bekannt war. Danach wird die Kontruktion des Verbrechens in den drei Gesetzbüchern der Teilungszeit vorgestellt und zwar in dem österreichischen von 1852, dem deutschen von 1871 und zwar in dem russischen von 1903. Bezweckt wurde die Darstellung, dass in diesen Rechtsregelungen sich unterschiedliche Konstruktionen dieses Verbrechens widerspiegeln. Es wurde auch bezweckt nachzuweisen, dass das polnische Gesetzbuch die früher geltenden Rechtslösungen berücksichtigte und die vorgeschlagene Problemfassung eine originelle Errungenschaft der polnischen Kodifikatoren – sowohl in dem sachlichen Aspekt, wie auch hinsichtlich der Klassifikation dieses Verbrechens in der Gesetzbuchsystematik – darstellt. Es wird nachgewiesen, dass das polnische Strafgesetzbuch den in früheren Kodifikationen enthaltenen Gedanken ablehnte, wonach die Bigamie als ein Verbrechen gegen die Moral oder die Familienrechte angesehen wurde.