Artykuły
Der Schutz von Ehre und persönlicher Würde in den Projekten des polnischen Strafgesetzbuches aus dem Jahre 1932
Die Bearbeitung ist der Regelung gewidmet, die den Schutz der Ehre und persönlichen Würde in den Projekten des polnischen Strafgesetzbuches aus dem Jahre 1932 betrifft. Vorgestellt wurde der Verlauf der Arbeiten in der Sektion Strafrecht der polnischen Kodifikationskommission. Ihre Grundlage war ein von Juliusz Makarewicz vorbereitetes Referat. Die Konstruktion der Tatbestände basierte auf der konsequenten Unterscheidung zwischen zwei Anschlagsgegenständen: dem guten Namen und der persönlichen Würde. Unter dem Begriff der Ehre verstand man das Wohl des Individuums und das Wesen des Begriffs bestand in der Stellungnahme anderer Personen zu dem Individuum im Bereich des sozialen bzw. gesellschaftlichen Lebens. Den guten Namen konnte man ohne das Wissen des Geschädigten durch Verbreitung von Informationen verletzen, die ihn in der öffentlichen Meinung erniedrigten. Das Wesen der Verletzung der persönlichen Würde sah man in der Tätigkeit, die den Geschädigten direkt und im unmittelbaren Kontakt berührte. Es wurde gezeigt, dass die Dispositionen der in den Art. 255–256 StGB enthaltenen Verbrechen sich auf originelle Lösungen stützten, die in den von der Sektion Strafrecht der Kodifikationskammer vorbereiteten Projekten enthalten waren.